Gesundheitsminister Laumann stellt sich hinter Apotheker und fordert Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Ausland.
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen, setzt sich vehement für ein Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Ausland ein. Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, warnt vor der Gefährdung der wohnortnahen Versorgung der Patienten.
Über 200 Repräsentanten des nordrheinischen Gesundheitssystems, Abgeordnete des nordrheinwestfälischen Landtags und des Deutschen Bundestages sowie in der beruflichen Selbstverwaltung engagierte Apothekerinnen und Apotheker folgten in diesem Jahr der Einladung der Apothekerkammer Nordrhein zum traditionellen Neujahrsempfang ins Düsseldorfer Maxhaus.
Gastredner Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen, war als Mitglied der GroKo-Verhandlungskommission kurzfristig verhindert. Sein Grußwort überbrachte Helmut Watzlawik, Abteilungsleiter aus seinem Ministerium. Im Hinblick auf die Apotheken in Nordrhein-Westfalen nannte Watzlawik zwei wichtige gesundheitspolitische Ziele. So habe die Sicherstellung der wohnortnahen Patientenversorgung durch die Apotheke vor Ort eine hohe Bedeutung. Zudem müsse der qualifizierte Nacht- und Notdienst der Apotheken auch in Zukunft für alle Patienten gewährleistet bleiben. „Und das auf jeweils kurzem Wege“, so Watzlawik.
Ein Dorn im Auge von Minister Laumann sei das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches die deutsche Arzneimittelpreisverordnung „gekippt“ habe. Ausländischen Versandhändlern ist es seit Ende 2016 erlaubt, auf die in Deutschland gesetzlich festgelegten und einheitlichen Preise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Rabatte zu geben. Deutschen Apotheken ist dies per Gesetz verboten. „Die Folge ist ein unfairer Wettbewerb für unsere Apotheken vor Ort“, erklärte Watzlawik. Minister Laumann setze sich weiter vehement für ein Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Ausland ein, um wieder einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, bezeichnete den Richterspruch des EuGH als „Angriff auf die nationalstaatlichen Regelungen zur Preisbildung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“. Dies sei nicht nur eine Bedrohung für die deutsche Apotheke vor Ort. „Es handelt sich um einen zerstörerischen Angriff auf das zentrale Zahnrad unseres sozialstaatlichen Getriebes, mit dem bisher Versorgungssicherheit und Versorgungsgerechtigkeit im Arzneimittelbereich in Deutschland hergestellt wird“, erklärte Engelen.
Zerstöre man dieses zentrale Steuerungsinstrument, wäre der deutsche Gesetzgeber gefordert, ein vollständig neues System für die Patientinnen und Patienten, auch für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu entwickeln, das diesem hohen heutigen Qualitätsanspruch gerecht werde.
In diesem Zusammenhang äußerte sich Engelen auch zur aktuellen wirtschaftlichen Situation von Apotheken. So hätten Ende des vergangenen Jahres mehrere Zeitungen mit der Schlagzeile aufgemacht, Apotheker würden angeblich zu viel verdienen. Ursprung dieser Berichte bildete ein vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur Honorierung der öffentlichen Apotheken.
Die Autoren stellten laut Engelen richtigerweise fest, dass seit mehreren Jahren jährlich ca. 200 Apotheken bundesweit aus wirtschaftlichen Gründen schließen. Fast jede zweite Apotheke sei nach Erkenntnis der Gutachter in wirtschaftlicher Schieflage. „Wenn aber die Apotheker zu viel verdienen, frage ich mich, weshalb wir genau diese 200 Apotheken jährlich aus dem Versorgungsnetz verlieren“ so Engelen. Erhebliche Zweifel an den Ergebnissen dieses vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens seien daher dringend angebracht, da die öffentlichen Apotheken auf Grund des gesetzlichen Versorgungsauftrages nicht nach den klassischen Bewertungen der freien Marktwirtschaft bewertet werden könnten.
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