Minenfelder

Beschlüsse der Eigentümer – Minenfelder für Verwalter

Nach der Systematik des Wohnungseigentumsgesetzes entscheiden die Wohnungseigentümer – in der Regel durch Beschluss (§§ 20 ff. WEG) – und der Verwalter setzt die Beschlüsse um (§ 27 Abs. Nr. 1 WEG).
Die Realität sieht anders aus: Vom Verwalter wird erwartet, dass er bereits mit der Einladung zur Eigentümerversammlung die Grundlagen für die Beschlussfassung übermittelt und in dieser sachdienliche Beschlussvorschläge unterbreitet. Natürlich soll der Verwalter auch alle rechtlichen Voraussetzungen rund um die Beschlussfassung kennen.
Der Beschluss der Eigentümer erweist sich daher als Minenfeld für Verwalter. 

Zu dem o.g. Thema veranstaltet der Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V. (VNWI) das diesjährige Sommerseminar im einzigartigen Rahmen des 4-Sterne-Hotels Burg Schnellenberg in Attendorn.

Einladung, Newsletter, Tagungsunterlagen und Online-Anmeldung by NECK + HEYN WERBEAGENTUR.

Minenfelder

Beschlüsse der Eigentümer – Minenfelder für Verwalter

Nach der Systematik des Wohnungseigentumsgesetzes entscheiden die Wohnungseigentümer – in der Regel durch Beschluss (§§ 20 ff. WEG) – und der Verwalter setzt die Beschlüsse um (§ 27 Abs. Nr. 1 WEG).
Die Realität sieht anders aus: Vom Verwalter wird erwartet, dass er bereits mit der Einladung zur Eigentümerversammlung die Grundlagen für die Beschlussfassung übermittelt und in dieser sachdienliche Beschlussvorschläge unterbreitet. Natürlich soll der Verwalter auch alle rechtlichen Voraussetzungen rund um die Beschlussfassung kennen.
Der Beschluss der Eigentümer erweist sich daher als Minenfeld für Verwalter. 

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