Rosinen

Kampagne zur Bundestagswahl 2017: „Schluss mit der Rosinenpickerei“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Arzneimittelpreisverordnung „gekippt“. Ausländischen Versandhändlern ist es erlaubt, auf die in Deutschland gesetzlich festgelegten und einheitlichen Preise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Rabatte zu geben. Deutschen Apotheken ist dies per Gesetz verboten. Die Folge ist ein unfairer Wettbewerb für die Apotheken vor Ort.
 
Die konzerngesteuerten und rein profitorientierten ausländischen Versandhändler picken sich nur die attraktiven Rosinen aus dem deutschen Gesundheitssystem. An wichtigen und kostenintensiven Gemeinwohlaufgaben, wie z. B. dem Nacht- und Notdienst, in der Arzneimittelversorgung beteiligen sie sich nicht. Um dies gegenüber unseren Patientinnen und Patienten zu verdeutlichen, hat die Apothekerkammer Nordrhein einen Vergleich zwischen den rechtlich vorgeschriebenen Allgemeinwohlaufgaben und Qualitätsstandards deutscher und ausländischer Versandhandelsapotheken erstellt und die Ergebnisse in einem Patienten-Info-Flyer zusammengestellt.

Das Ziel: im Vorfeld der Bundestagswahl Politiker, Patienten und die breite Öffentlichkeit über den unfairen Wettbewerb für die Apotheken vor Ort zu informieren. Und die zentrale Bedeutung der wohnortnahen, inhabergeführten und dem Gemeinwohl verpflichteten Apotheke deutlich hervorzuheben.

Um für die gemeinsame Sache zu werben, gibt es keinen besseren Ort als die Apotheken selbst. So werden die breite Öffentlichkeit und Patientinnen und Patienten am authentischsten und persönlichsten erreicht. 

Zusätzlich werden die relevanten politischen Entscheidungsträger aller Fraktionen im Landtag von NRW sowie die entsprechenden Bundestagsabgeordneten angeschrieben und weitere öffentlichkeitswirksame PR-Maßnahmen ergriffen.

PR und Multi-Channel-Kampagne: NECK + HEYN WERBEAGENTUR.

Rosinen

Kampagne zur Bundestagswahl 2017: „Schluss mit der Rosinenpickerei“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Arzneimittelpreisverordnung „gekippt“. Ausländischen Versandhändlern ist es erlaubt, auf die in Deutschland gesetzlich festgelegten und einheitlichen Preise von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Rabatte zu geben. Deutschen Apotheken ist dies per Gesetz verboten. Die Folge ist ein unfairer Wettbewerb für die Apotheken vor Ort.
 
Die konzerngesteuerten und rein profitorientierten ausländischen Versandhändler picken sich nur die attraktiven Rosinen aus dem deutschen Gesundheitssystem. An wichtigen und kostenintensiven Gemeinwohlaufgaben, wie z. B. dem Nacht- und Notdienst, in der Arzneimittelversorgung beteiligen sie sich nicht. Um dies gegenüber unseren Patientinnen und Patienten zu verdeutlichen, hat die Apothekerkammer Nordrhein einen Vergleich zwischen den rechtlich vorgeschriebenen Allgemeinwohlaufgaben und Qualitätsstandards deutscher und ausländischer Versandhandelsapotheken erstellt und die Ergebnisse in einem Patienten-Info-Flyer zusammengestellt.

Das Ziel: im Vorfeld der Bundestagswahl Politiker, Patienten und die breite Öffentlichkeit über den unfairen Wettbewerb für die Apotheken vor Ort zu informieren. Und die zentrale Bedeutung der wohnortnahen, inhabergeführten und dem Gemeinwohl verpflichteten Apotheke deutlich hervorzuheben.

Um für die gemeinsame Sache zu werben, gibt es keinen besseren Ort als die Apotheken selbst. So werden die breite Öffentlichkeit und Patientinnen und Patienten am authentischsten und persönlichsten erreicht. 

Zusätzlich werden die relevanten politischen Entscheidungsträger aller Fraktionen im Landtag von NRW sowie die entsprechenden Bundestagsabgeordneten angeschrieben und weitere öffentlichkeitswirksame PR-Maßnahmen ergriffen.

PR und Multi-Channel-Kampagne: NECK + HEYN WERBEAGENTUR.